Keine weitere deutsche Kriegsbeteiligung
Aufrufe anlässlich der Kriegseinsätze in Syrien 


 

Kasseler Friedensforum: Kein deutscher Kriegseinsatz in Syrien!

 

Manchmal reibt man sich ja die Augen, wenn man die Nachrichten liest. So wird am 10.9. berichtet: Frau von der Leyen spielt mit dem Plan, deutsche Tornadoflugzeuge in Syrien bombardieren zu lassen. Das hat sie der Bildzeitung mitgeteilt. Wohl ein Versuchsballon, um mal zu sehen, wie die deutsche Öffentlichkeit reagiert. Und einzelne Politiker aus CDU; CSU, FDP und von den Grünen springen ihr bei. Der Plan beinhaltet, diesen Einsatz ohne Zustimmung des Bundestages umzusetzen – der Eile wegen!! Ein solcher Einsatz wäre klar völkerrechtswidrig und gegen das Grundgesetz (Art. 25 Vorrang des Völkerrechts; Art. 26 Friedenssicherung)! Eine Verteidigungsministerin, die so etwas plant muss zurücktreten!

 

Als „Grund“ für einen Kriegseinsatz in Syrien wird uns ein angeblich bevorstehender Giftgaseinsatz des syrischen Präsidenten Assad präsentiert. Dieses Szenario hatten wir schon öfters, dass aus Syrien Giftgaseinsätze gemeldet wurden, wenn die sogenannten Rebellen auf die Verliererstraße in diesem brutalen Bürgerkrieg gerieten. Diese Lage scheint sich nun in der syrischen Provinz Idlib zu wiederholen. Allerdings hat sich inzwischen auch in unseren Medien herumgesprochen, dass es sich bei den sogenannten Rebellen im Wesentlichen um islamistisch-terroristische Gruppen handelt, dominiert von der Al Quaida nahen Al Nusra Front (inzwischen hat sie sich mal wieder umbenannt in Hajat Tahrir asch-Scham). Etwa 10 000 bis 60 000 dieser „Rebellen“ sollen sich in der Provinz aufhalten. Sie werden wiederum die Bevölkerung als lebende Schutzschilde benutzen und vermutlich werden sie auch wieder einen Giftgasangriff melden, simulieren oder gar durchführen, um die Luftwaffe der USA und anderer NATO-Mächte herbeizurufen.

 

Auf dieses Szenario werden wir jetzt in unseren Medien eingestimmt. Schlimm, dass auch unser staatlich finanziertes Nachrichtenportal der ARD das weitgehend unkritisch mitmacht. Wäre es nicht angemessen, deutlich auf die Völkerrechtswidrigkeit hinzuweisen und die Politiker daraufhin zu befragen, wenn sie so etwas befürworten? (N. Röttgen; Chr. Schmidt; Bijan Djir-Sarai, Fr. Brandtner). Wie so oft in den letzten Jahren erleben wir aber reine Hofberichterstattung. Man muss doch fragen, wo diese Politik uns hinführen möchte: Völkerrechtswidrige Militäreinsätze in aller Welt? Markante Aufrüstung? Verlegung von Truppen an die russische Grenze? Weigerung, sich dem Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen anzuschließen.  Das ist eine Politik globaler Großmachtsfantasien, der wir entschieden entgegentreten müssen!

 

Stand Deutschland nicht einmal für Friedens- und Entspannungspolitik und war deshalb in aller Welt geachtet? In Syrien könnte und sollte sich die Bundesrepublik jetzt für Frieden einsetzen: Das hieße, auch mit Assad zu reden, denn ohne ihn einzubinden wird es in Syrien keinen Frieden geben. Das hieße, einzugestehen, dass die lange unterstützte Politik des „regime-change“ dramatisch gescheitert ist. Das hieße, sich humanitär am Wiederaufbau des zerstörten Landes zu beteiligen. Aber nein, dem verweigert sich die Bundesregierung weiterhin und weist nur auf die Öpfer in Gebieten der Islamisten hin. Ja, Syrien braucht dringend Frieden und langfristig sicher auch einen anderen Herrscher als Assad, aber dieser Friede wird nicht dadurch näher kommen, dass auch noch die Bundeswehr völkerrechtswidrig in diesem Krieg mitbombt.

 

Bitte reagiert rasch als Öffentlichkeit: Leitet diesen Text (externer Link)  weiter an Bekannte! Wendet euch direkt per Mail an PolitikerInnen! Fordert Friedens- statt Kriegspolitik! Fordert Abrüstung statt Aufrüstung.

 

Kasseler Friedensforum (verantwortlich: Frank Skischus)

 


 

NaturwissenschaftlerInnen-Initiative: Stoppt den Krieg – verhandeln ist das Gebot der Stunde – keine weitere deutsche Kriegsbeteiligung

 

Angesichts der dramatischen Verschärfung des Krieges in Syrien, der durch die verstärkte Beteiligung aller Großmächte auch zu einem Weltbrand ausarten kann, fordert die NaturwissenschaftlerInnen-Initiative erneut: sofortigen Waffenstillstand und Verhandlungen in Astana und Genf.

 

Sie wendet sich mit Entschiedenheit gegen eine weitere völkerrechtswidrige Beteiligung an den Luftangriffen in Syrien. Die Überlegungen in der Bundesregierung und den Jamaika Parteien sind erwiesenermaßen völkerrechts- und verfassungswidrig. Auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat festgestellt: "Im Ergebnis wäre eine etwaige Beteiligung der Bundeswehr an einer Repressalie der Alliierten in Syrien in Form von "Vergeltungsschlägen" gegen Giftgas-Fazilitäten völkerrechts- und verfassungswidrig“.

 

Jeder Chemiewaffeneinsatz verstößt fundamental gegen die UN Charta und den Chemiewaffenverbotsvertrag. Die Anklage eines Landes ohne Beweise ist eine Feindbildprojektion, die das eigene völkerrechtswidrige Handeln legitimieren soll. Die NATO-Staaten haben durch ihr völkerrechtswidriges Verhalten  im Irak, in Jugoslawien, Libyen und Syrien jegliche Glaubwürdigkeit verloren. „Jeder Krieg beginnt mit einer Lüge“ hat es Bertold Brecht genannt.

 

Frieden verlangt ein Ende der Kämpfe und ein umfassendes Aufbauprogramm. Hieran soll sich die Bundesregierung durch Kürzung des Rüstungshaushaltes massiv beteiligen.

 

Das Töten muss gestoppt werden, die weitere Aufrüstung zu neuen Kriegen verhindert werden.

 

Sollte es erneut zu einer völkerrechtswidrigen Beteiligung der Bundesregierung an einem Kriegseinsatz kommen, ruft die NaturwissenschaftlerInnen-Initiative zum Protest auf den Straßen und Plätzen auf.

 


 

IPPNW: Völkerrechtswidrige Angriffe verhindern, nicht unterstützen!

Syrienkrieg und Jahrestag des 11. September

 

Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW reagiert entsetzt auf Erwägungen des Bundesverteidigungsministeriums, sich an „Vergeltungsangriffen“ in Syrien im Falle des Verdachts eines Chemiewaffeneinsatzes durch die syrische Armee zu beteiligen. Die USA, Großbritannien und Frankreich hatten bereits im April als Reaktion auf einen mutmaßlichen Chemiewaffeneinsatz in Duma Ziele in Syrien angegriffen, noch dazu ohne Ergebnisse der Untersuchungen durch die zuständige UN-Organisation abzuwarten. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags und viele andere Rechtsexpert*innen stuften den Militärschlag als völkerrechtswidrig ein.

 

Am 6. Juli 2018 veröffentlichte die OPCW einen Zwischenbericht zu dem mutmaßlichen Chemiewaffeneinsatz, wonach kein Nervengas nachgewiesen werden konnte, wohl aber Chlorrückstände. Bis heute gibt es keinen endgültigen Bericht der OPCW. Von syrischer und russischer Seite wird seit Wochen davor gewarnt, dass von den islamistischen Gruppen in der Region Giftgas eingesetzt werden könnte, um den Westen erneut zum Eingreifen gegen die syrische Regierung zu veranlassen.

 

Die IPPNW fordert die syrische und die russische Regierung auf, weiter auf Verhandlungslösungen zu setzen, statt militärische Siege anzustreben. Die Bundesregierung ihrerseits dürfe bewaffnete Gruppen weder militärisch noch diplomatisch oder medial unterstützen. Stattdessen müsse sie diese zu Verhandlungslösungen drängen. Die militärische Zusammenarbeit mit allen am Krieg beteiligten Kräften müsse beendet und internationale Bestrebungen für einen Friedensprozess in Syrien sowie einen Wiederaufbau des Landes unterstützt werden.

„Der gesamte sogenannte 'Krieg gegen den Terror', unter dem die Region seit 17 Jahren leidet, hat gezeigt, dass Terror und Gewalt nicht mit militärischen Mitteln zu besiegen sind. Militärinterventionen führten stattdessen zur Entstehung des IS und in Syrien zum Wandel von zivilem Protest zu einem Stellvertreterkrieg mit massiver Beteiligung von radikalisierten Gruppen wie IS und Haiʾat Tahrir asch-Scham (HTS)“, erklärt Susanne Grabenhorst, stellvertretende IPPNW-Vorsitzende.

Die IPPNW fordert, dass alle Vorwürfe von Verletzungen des Völkerrechts oder der Menschenrechte (Giftgaseinsatz, Fassbomben, Geiselnahme von Zivilist*innen usw.) unabhängig geprüft und nach dem Völkerstrafrecht behandelt werden. „Auf keinen Fall darf auf solche Verstöße mit Bombardierungen oder der Unterstützung von Bombardierungen reagiert werden. Verstöße gegen geltendes Recht dürfen nicht durch weitere Verstöße geahndet werden“, so Grabenhorst.

Die IPPNW rechnet in der Studie „Body Count" vor, dass der sogenannte "Krieg gegen Terror" bereits in den ersten zehn Jahren 1,3 Millionen Menschen das Leben gekostet hat. Sie finden die Studie unter www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Frieden/BodyCount_internationale_Auflage_deutsch_2015.pdf

Kontakt: Angelika Wilmen, Pressesprecherin der IPPNW, Tel. 030-69 80 74-15, Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW), Körtestr. 10, 10967 Berlin, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , www.ippnw.de

 

Externer Link zu diesem Text: https://www.ippnw.de/startseite/artikel/de/voelkerrechtswidrige-angriffe-verhin.html

 


 

Junge Welt: „Sie müssten den Befehl verweigern“

Beteiligung deutscher Kampfflugzeuge an Luftangriffen auf Syrien ist offenbar angedacht. Ein Gespräch mit Alexander Neu.

 

Interview: Karin Leukefeld
 
Alexander Neu ist Bundestagsabgeordneter der Partei Die Linke
 

Die Bundesregierung erwägt die Beteiligung deutscher Bundeswehr-Tornados an möglichen Luftangriffen der USA, Großbritanniens und Frankreichs auf Einrichtungen in Syrien. Ist ein entsprechender Bericht von Bild glaubwürdig?

 

Was Bild berichtet, sollte immer hinterfragt werden, aber häufig hat die Zeitung gute Quellen. Schaut man sich die Politik der Verteidigungsministerin von der Leyen an, beispielsweise ihre Hochrüstungspolitik oder ihre Unterstützung eines »Regime-Change«, dann kann man tatsächlich nichts ausschließen.

 

Auswärtiges Amt und Verteidigungsministerium sagen, man tausche sich zu »gemeinsamen Handlungsoptionen« mit den Bündnispartnern aus, »insbesondere für den Einsatz von verbotenen Chemiewaffen«. Der neue US-Beauftragte für Syrien, James Jeffrey, behauptete vor wenigen Tagen, es gebe »jede Menge Beweise« dafür, dass die syrische Armee den Einsatz von Giftgas vorbereite. Sind Ihnen solche Beweise bekannt?

 

Beweise sind solange keine Beweise, solange sie nicht offen auf dem Tisch ausgebreitet werden. Gerade die »Beweis«-Politik der USA sollte bei allen vernünftig denkenden Menschen einen Alarm auslösen. Noch immer ist der angebliche Giftgasangriff der syrischen Armee vom Frühjahr nicht bewiesen. Gebombt wurde trotzdem – und das völkerrechtswidrig, wie auch das unter anderem von mir in Auftrag gegebene Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages feststellt. Auch andere angebliche Beweise der USA, siehe Irak oder das Racak-Massaker in der serbischen Provinz Kosovo, entpuppten sich als gezielte Inszenierung und somit als Lüge.

 

Die syrische Regierung dementiert, Giftgas einzusetzen oder eingesetzt zu haben. Alle Giftgasvorräte des Landes wurden unter internationaler Kontrolle vernichtet. Haben Sie Grund, daran zu zweifeln?

 

Es ist nicht auszuschließen, dass es in Syrien noch Giftgasbestände geben könnte. Die Frage ist, wer verfügt darüber? Man darf nicht vergessen, dass das Land in weiten Teilen unter Kontrolle von Terroristen war, die auch syrische Militärstandorte eingenommen hatten. Frei zirkulierende Giftgasbestände sind nicht auszuschließen.

 

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte die Luftangriffe der USA, Großbritanniens und Frankreichs auf Syrien im April 2018 zwar als gerechtfertigt bezeichnet, eine deutsche Beteiligung aber ausgeschlossen. Wird sich das ändern?

 

Offensichtlich ist Verteidigungsministerin von der Leyen vorgeprescht. Ob das mit dem übrigen Kabinett und mit der Kanzlerin und dem Amateuraußenminister Maas abgestimmt war, kann ich nicht beurteilen. Allerdings vernehme ich bislang keine Dementis seitens der Kanzlerin oder dieses Außenministers.

 

Alle bisherigen Luftangriffe des Westens in Syrien wurden ohne völkerrechtliches Mandat ausgeführt. Was bedeutet das für Deutschland?

 

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben dieses Jahr drei sehr gute Gutachten zu den verschiedenen externen Akteuren – Türkei, USA, Frankreich, Großbritannien, Russland und Israel – in Syrien erarbeitet. Alle drei Gutachten waren eine heftige Ohrfeige für die westlichen Gewaltakteure in Syrien. Kurzum: Alle bisherigen Gewaltmaßnamen des Westens gegen und in Syrien stellen einen qualifizierten Bruch des Gewaltverbots der UN-Charta dar. Bisher bricht Deutschland ja ohnehin das Völkerrecht im Rahmen des sogenannten Anti-IS-Einsatzes auf syrischem Territorium bzw. in syrischem Luftraum, da diese militärische Maßnahme gegen den expliziten Willen der syrischen Regierung geschieht.

 

Mit welcher Begründung könnten Piloten oder Offiziere, die an möglichen Angriffen beteiligt werden, ihren Dienst verweigern?

 

Mit Verweis auf einen Rechtsbruch der Bundesregierung könnten sie nicht nur, sondern müssten sogar den Befehl verweigern. Allerdings habe ich meine Zweifel, dass das geschehen wird. Es wäre das Ende der individuellen Karriere.

 

Der Bundestag soll erst im nachhinein befragt werden. Soll das Mitspracherecht der Abgeordneten ausgehebelt werden?

 

Es gibt immer wieder Versuche, das Parlamentsbeteiligungsgesetz zu unterlaufen. Hier nun das Parlament zu umgehen, könnte nur mit Verweis auf Paragraph 5 »Gefahr im Verzug« stattfinden. Ich bin sicher, dass das Bundesverfassungsgericht der Argumentation der Bundesregierung nicht folgen würde.

 

Externer Link zu diesem Text: https://www.jungewelt.de/artikel/339584.krieg-in-syrien-sie-m%C3%BCssten-den-befehl-verweigern.html

 


 

heise.de: Deutschland, der verbotene Angriffskrieg und die „Schutzverantwortung“

von Jochen Mitschka

 

Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes verbietet die Vorbereitung eines Angriffskrieges. Der Konsens in der Gesellschaft nach dem 2. Weltkrieg lautete: Von deutschem Boden soll kein Krieg mehr ausgehen. Trotzdem hat sich Deutschland unter anderem nicht nur am Angriffskrieg gegen Jugoslawien, sondern auch unterstützend an den Kriegen gegen den Irak und nun gegen Syrien mit Aufklärungsflügen beteiligt. Inzwischen wurde der §80 StGB, der ein Strafmaß im Fall der Verletzung dieses Grundgesetzartikels vorsieht, gestrichen und durch eine Harmonisierung mit EU-Recht ersetzt (§ 80 StGB Vorbereitung eines Angriffskriegs ist seit 1. Januar 2017 gestrichen). Mit anderen Worten ersatzlos gestrichen.

 

Nun hören wir aus dem Verteidigungsministerium, dass man dort einen Kampfeinsatz gegen Syrien erwägt, sollte „das Regime“ Giftgas einsetzen. Damit ist genau das Szenario eingetreten, das ich bereits 2015 in einer Anzeige beim Generalbundesanwalt beschrieb, was dieser aber nicht akzeptieren wollte. Besonders empörend ist diese "Überlegung", weil sich der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages im Jahr 2018 meiner Auffassung, die ich in verschiedenen Artikeln darlegte (Deutsche Soldaten im illegalen Krieg gegen Syrien), anschloss. Dass nämlich die Anwesenheit der USA in Syrien und damit auch die Aktivitäten Deutschlands rechtswidrig sind, gegen das Völkerrecht verstoßen.

 

Diese Unverfrorenheit, mit der sich das deutsche Politik-Establishment über Grundgesetz und Völkerrecht hinweg setzt, lässt schlimmste Befürchtungen aufkommen. Natürlich wird man wieder den „übergesetzlichen Notstand“ erklären, sich auf „R2P“ oder „Schutzverantwortung“ (Responsibility to Protect) berufen, die Legitimation eines Völkerrechtsbruch, den westliche Länder in neokolonialer Überzeugung seit einigen Jahrzehnten verzweifelt versuchen zur Rechtsnorm werden zu lassen.

 

Das letzte Ergebnis dieser Politik kann man in Libyen besichtigen. Nach der Tötung von ca. 40.000 Menschen wurde ein einst blühendes Land mit dem höchsten Lebensstandard Afrikas zur Brutstätte von Terrorismus und Chaos, und die Lügen, mit denen der Angriff der NATO begründet wurde, sind inzwischen entlarvt.

 

So wie die Brutkastenlüge und die Massenvernichtungswaffenlüge, mit denen die beiden Irakkriege begründet wurden, oder die Lügen, die zum Jugoslawienkrieg führten. Nun soll die Giftgaslüge herhalten, damit sich Deutschland auch wieder an einem Angriffskrieg beteiligen kann. Immer waren es so genannte „Nicht-Regierungsorganisationen“ wie Amnesty International, Human Rights Watch oder auch deutsche politische Stiftungen, die den Krieg mit akzeptabel erscheinenden Lügen intensiv vorbereiteten.

 

Link zum Artikel: https://www.heise.de/tp/features/Deutschland-der-verbotene-Angriffskrieg-und-die-Schutzverantwortung-4159397.html

 


 

Aktuelle Stellungnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages

Rechtsfragen einer etwaigen Beteiligung der Bundeswehr an möglichen Militärschlägen der Alliierten gegen das Assad-Regime in Syrien
Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages


https://www.bundestag.de/blob/568586/e979e0a7348409ce22153522087b3813/wd-2-130-18-pdf-data.pdf


Strafbar im Sinne des Völkerrechts

https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7719/


BERLIN/DAMASKUS (Eigener Bericht) - Eine Zustimmung des Deutschen Bundestages zu etwaigen "Vergeltungsschlägen" gegen Syrien nach einem angeblichen Giftgaseinsatz wäre völkerrechtswidrig und könnte zu Anklagen gegen Bundestagsabgeordnete vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) führen. Dies bestätigt eine aktuelle Stellungnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. Die Juristen hatten bereits im April konstatiert, dass der amerikanisch-britisch-französische Angriff auf Syrien vom 14. April in der Fachliteratur "einhellig als völkerrechtswidrig bezeichnet" wird. In ihrem damaligen Sachstandsbericht heißt es: "Der Einsatz militärischer Gewalt gegen einen Staat, um die Verletzung einer internationalen Konvention durch diesen Staat zu ahnden, stellt einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot (Art. 2 Nr. 4 VN-Charta) dar." Ein solcher Einsatz der Bundeswehr wird nicht nur im Verteidigungsministerium in Betracht gezogen, sondern auch von führenden Abgeordneten dreier Bundestagsfraktionen befürwortet: von Abgeordneten von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen.


"Vergeltungsschläge" gegen Syrien


Bereits am Montag war bekannt geworden, dass das Bundesverteidigungsministerium eine Beteiligung der Bundeswehr an möglichen Angriffen auf Syrien prüft. Anlass war eine US-Anfrage im Bundeskanzleramt; dabei ging es um die Frage, wie sich die Bundesregierung verhalten werde, sollten die Vereinigten Staaten, Großbritannien und Frankreich wie im April dieses Jahres auf einen angeblichen Giftgaseinsatz der syrischen Streitkräfte in Idlib mit "Vergeltungsaktionen" reagieren. Im April hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel eine deutsche Beteiligung noch ausgeschlossen. Jetzt seien im Verteidigungsministerium mehrmals Experten zusammengekommen, um die Anfrage ausführlich zu diskutieren, heißt es.[1] Bei den "Vergeltungsaktionen" gehe es um die Zerstörung militärischer Infrastruktur - "Kasernen, Flugbasen, Kommandoposten, Munitionsdepots, Waffen-Lager, Fabriken, Forschungszentren". An ihnen könne sich die Bundeswehr mit vorbereitenden Aufklärungsflügen der in Jordanien stationierten Luftwaffentornados, mit einer späteren Analyse der durch die Angriffe angerichteten Schäden ("Battle Damage Assessment") oder auch mit eigenen Bombardements beteiligen. Weil möglicherweise sehr rasch über einen Angriff zu entscheiden sei, könne der Bundestag unter Umständen nicht vorab um Zustimmung gebeten werden, heißt es; er müsse dies dann nachträglich tun.


"Alle Optionen"


Zustimmung zu einer Beteiligung der Bundeswehr an Angriffen nach dem erwähnten Szenario gab es zunächst vor allem aus den Unionsparteien. Es sei "richtig", solche Einsätze zu prüfen, erklärte der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestags, Norbert Röttgen (CDU): Deutschland solle zur Teilnahme "grundsätzlich willens sein". Eine "nachträgliche Zustimmung" des Parlaments könne genügen.[2] Die Bundeswehr könne sich "an Aufklärungsflügen, Schadensanalysen nach Kampfeinsätzen und an Kampfeinsätzen ... beteiligen".[3] Ähnlich äußerten sich der außenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Jürgen Hardt (CDU), sowie der ehemalige Parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium Christian Schmidt (CSU). Inzwischen lassen allerdings auch Abgeordnete der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen die Bereitschaft erkennen, einer Beteiligung der Bundeswehr an Angriffen auf Syrien zuzustimmen. "Wenn Giftgas zum Einsatz kommt", müssten "Reaktionen ... folgen", erklärte der außenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Bijan Djir-Sarai. In ähnlicher Weise äußerte sich die europapolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Franziska Brantner: "Ziel" müsse es sein, "die Menschen in Idlib zu schützen"; dazu müssten "alle Optionen überprüft werden".[4]


Völkerrechtswidrige Repressalien


Mit ihren Plädoyers sprechen sich einflussreiche Bundestagsabgeordnete aus drei Fraktionen für einen offen völkerrechtswidrigen Einsatz der deutschen Streitkräfte aus. Dies geht aus einem Sachstandsbericht hervor, den die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags zu den US-amerikanisch-britisch-französischen Luftangriffen vom 14. April in Syrien erstellt haben. In dem Dokument heißt es, die Angriffe unterschieden sich "in ihrer völkerrechtlichen Bewertung ... nicht grundsätzlich von jenem Militärschlag", den Vereinigten Staaten "im April 2017 im Alleingang gegen die syrische Luftwaffenbasis Schairat geführt" hatten. Der damalige US-Luftangriff wiederum sei von Fachleuten "einhellig als völkerrechtswidrig bezeichnet worden". "Die völkerrechtliche Literatur" habe jetzt auch die Luftangriffe vom 14. April 2018 "einhellig als völkerrechtswidrig qualifiziert".[5] "Völkerrechtliche Repressalien" - gemeint sind militärische Vergeltungsschläge - seien "auch dann" grundsätzlich verboten, "wenn ein Staat einen internationalen Vertrag wie die Chemiewaffenkonvention ... verletzt und mit dem Einsatz von Massenvernichtungswaffen ein Kriegsverbrechen begangen" habe: "Die Verletzung einer Völkerrechtsnorm durch einen Staat begründet keinen 'Blankoscheck für unilaterale Zwangsmaßnahmen' seitens einer 'Koalition der Willigen'." Für ein etwaiges Vorgehen gegen Kriegsverbrechen sehe das internationale Recht "rechtsförmige Mechanismen", etwa "im Rahmen der Chemiewaffenkonvention", vor. Schwer wiege es, "dass im Falle der alliierten Militärschläge vom 14. April 2018 die Ergebnisse der OPCW-Untersuchungen nicht einmal abgewartet wurden".
Verstoß gegen die UN-Charta


Eine klare Absage erteilen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags auch den Bemühungen, militärische Angriffe wie diejenigen vom 14. April 2018 als eine "humanitäre Intervention" zur Vermeidung menschlichen Leidens zu legitimieren. Die "Rechtsfigur der sog. 'humanitären Intervention' ohne Sicherheitsratsmandat" beziehungsweise das "Konzept der völkerrechtlichen Schutzverantwortung (R2P)" seien bis heute "wegen der bestehenden Missbrauchsgefahr ... völkerrechtlich ausgesprochen umstritten", heißt es in dem Sachstandsbericht der Juristen des Bundestags.[6] Zur Begründung einer "Ausnahme vom völkerrechtlichen Gewaltverbot" sei das Konzept der "humanitären Intervention" ungeeignet. Weiterhin gelte: "Der Einsatz militärischer Gewalt gegen einen Staat, um die Verletzung einer internationalen Konvention durch diesen Staat zu ahnden, stellt einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot (Art. 2 Nr. 4 VN-Charta) dar."
Zuständig: Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH)


In einem am Montag verfassten weiteren Sachstandsbericht bestätigen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags ihre Argumentation vom April - und halten explizit fest, dass sich etwaige "'Vergeltungsschläge' gegen Syrien als Reaktion auf einen Chemiewaffeneinsatz der Assad-Regierung im Ergebnis wohl als völkerrechtswidrig ... erweisen".[7] Jede "Beteiligung der Bundeswehr" daran, auch eine nur "militärisch-logistische Unterstützung", sei "völkerrechts- und verfassungswidrig". Im Fall einer etwaigen Parlamentsabstimmung über die Beteiligung an "Vergeltungsschlägen" müssten die Abgeordneten berücksichtigen, dass seit dem 17. Juli 2018 der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) für die Ahndung völkerrechtlicher Aggressionsverbrechen zuständig sei. Strafbar machen könnten sich dabei nicht nur Regierungsmitglieder, die einen völkerrechtswidrigen "Vergeltungsschlag" anordneten, sondern auch Mitglieder des Bundestages, die ihm im Parlament zustimmten.

[1] Karina Mössbauer: Regierung prüft Tornado-Einsatz gegen Assad. bild.de 09.09.2018.
[2] Christoph von Marschall: Röttgen unterstützt möglichen Tornado-Einsatz in Syrien. tagesspiegel.de 10.09.2018.
[3], [4] Deutsche Politiker für Beteiligung der Bundeswehr an möglichem Syrien-Einsatz. welt.de 11.09.2018.
[5], [6] Völkerrechtliche Implikationen des amerikanisch-britisch-französischen Militärschlags vom 14. April 2018 gegen Chemiewaffeneinrichtungen in Syrien. Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste. WD 2 - 3000 - 048/18. Berlin, 18.04.2018. Auszüge finden Sie hier: Legalität und Legitimität.
[7] Rechtsfragen einer etwaigen Beteiligung der Bundeswehr an möglichen Militärschlägen der Alliierten gegen das Assad-Regime in Syrien. Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste. WD 2 - 3000 - 130/18. Berlin, 10.09.2018. Auszüge finden Sie hier: Aggressionsverbrechen.


Aggressionsverbrechen

https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7718/

BERLIN In einer aktuellen Stellungnahme stufen die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags eine mögliche Beteiligung der Bundeswehr an etwaigen "Vergeltungsschlägen" der Vereinigten Staaten, Großbritanniens und Frankreichs gegen Syrien als klar "völkerrechts- und verfassungswidrig" ein. Dies gelte, so heißt es explizit, auch für den Fall, dass deutsche Soldaten nicht selbst an den Bombardements teilnähmen, sondern nur logistische Hilfestellung leisteten. Zudem müssten Abgeordnete des Bundestags berücksichtigen, dass Parlamentarier, die in einer Abstimmung völkerrechtswidrige Angriffshandlungen beschlössen, seit dem 17. Juli vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zur Rechenschaft gezogen werden könnten.
Rechtsfragen einer etwaigen Beteiligung der Bundeswehr an möglichen Militärschlägen der Alliierten gegen das Assad-Regime in Syrien.


...


Die völkerrechtliche Literatur sowie die Medien hatten die Militärschläge der USA, Frankreichs und Großbritanniens vom 14. April dieses Jahres gegen Giftgaseinrichtungen des Assad-Regimes in Syrien einhellig als völkerrechtswidrig qualifiziert. Dass die alliierten Militärschläge, die im Kern gegen das völkerrechtliche Repressalienverbot verstießen, von der Bundesregierung politisch als "erforderlich und angemessen" bezeichnet wurden, ändert an der völkerrechtlichen Beurteilung nichts.


...


Da es aufseiten der Alliierten an einer Selbstverteidigungslage nach Art. 51 VN-Charta fehlt, stünde eine Rechtfertigung möglicher Vergeltungsschläge völkerrechtlich auf äußerst "wackeligen"
Füßen.


...


Vor diesem Hintergrund würden sich etwaige "Vergeltungsschläge" gegen Syrien als Reaktion auf einen Chemiewaffeneinsatz der Assad-Regierung im Ergebnis wohl als völkerrechtswidrig (Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot gem. Art. 2 Ziff. 4 VN-Charta) erweisen.


...


Die Teilnahme Deutschlands an einem völkerrechtswidrigen Militäreinsatz kann niemals verfassungskonform sein. Ein völkerrechtlicher Verstoß gegen das Gewaltverbot (Art. 2 Ziff. 4 VN-Charta, s.o. unter 3.1.) schlägt über Art. 25 GG12 auch auf die verfassungsrechtliche Ebene durch, da Art. 25 GG die innerstaatliche Geltung des völkerrechtlichen Gewaltverbots anordnet.


...


Somit kommt es im Ergebnis nicht darauf an, ob Deutschland sich mit Bundeswehr-Tornados aktiv am Kampfgeschehen bzw. an der Zerstörung von Chemiewaffen-Fazilitäten der syrischen Regierung beteiligt; auch die (bloß) militärisch-logistische Unterstützung eines solchen Militäreinsatzes wäre nach dem Recht der Staatenverantwortlichkeit als Unterstützung eines völkerrechtwidrigen Handelns selber völkerrechtswidrig.


...


Im Ergebnis wäre eine etwaige Beteiligung der Bundeswehr an einer Repressalie der Alliierten in Syrien in Form von "Vergeltungsschlägen" gegen Giftgas-Fazilitäten völker- und verfassungswidrig.


...


Mit der am 17. Juli 2018 in Kraft getretenen Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) in Bezug auf das völkerrechtliche Aggressionsverbrechen (crime of aggression) gewinnt auch die Frage einer Mandatierung von völkerrechtlich umstrittenen Auslandseinsätzen der Bundeswehr völkerstrafrechtliche Relevanz.


...


Strafbar machen kann sich nach § 13 Abs. 4 VStGB eine Person, "die tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken" - mithin auch Abgeordnete eines Parlaments, das den Auslandseinsatz der Streitkräfte zu mandatieren hat.


Die völkerstrafrechtliche Brisanz der Thematik wird durch die inhaltliche Beschränkung des Aggressionstatbestandes auf "offenkundige Verletzungen der VN-Charta" ein Stück weit "abgemildert". Dies kommt in der sog. "Schwellenklausel" (threshold clause) des § 13 Abs. 1 VStGB zum Ausdruck. Insbesondere soll dadurch erreicht werden, dass strittige "Grauzonenfälle", bei denen die Völkerrechtskonformität der Militäroperation fraglich ist, nicht in den Anwendungsbereich der Norm fallen. Das bedeutet, dass das Vorliegen einer (völkerrechtswidrigen) Aggressionshandlung nicht automatisch die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit der an dieser Handlung beteiligten Personen zur Folge hat.


Welche Militäreinsätze mangels einer klaren völkerrechtlichen Grundlage als "offenkundige Verletzung der VN-Charta" (i.S.v. § 13 Abs. 1 VStGB) anzusehen sind, wird in der Literatur kontrovers diskutiert. In den Fokus geraten dabei u.a. die humanitäre Intervention oder die präventive Selbstverteidigung.


Ob Verstöße gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot in Form von Repressalien "offenkundig" im Sinne des Völkerstrafrechts sind und damit u.U. den Tatbestand des Aggressionsverbrechens erfüllen, konnte und musste der Internationale Strafgerichtshof bislang nicht verbindlich entscheiden. Gleichwohl sind heute die völkerstrafrechtlichen Implikationen einer parlamentarischen Mandatierung von Auslandseinsätzen auch im Deutschen Bundestag mit zu bedenken.

Quelle: Rechtsfragen einer etwaigen Beteiligung der Bundeswehr an möglichen Militärschlägen der Alliierten gegen das Assad-Regime in Syrien. Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste. WD 2 - 3000 - 130/18. Berlin, 10.09.2018.

 


 

Für weitere Informationen siehe die folgende Artikelsammlung:

 

https://amirmortasawi.wordpress.com/2014/09/18/isil-19427868/

 

DAESH („Islamic State of Iraq and the Levant“)

 

Dr. med. Amir Mortasawi

(alias Afsane Bahar)

https://amirmortasawi.wordpress.com/
https://www.facebook.com/afsane.bahar